Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2023, des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie des Haushaltsbeschlusses für die Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach für das Haushaltsjahr 2023
Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. Januar 2023 über die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach und über den Haushalt der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ mit Schreiben vom 02. Februar 2023 gem. §§ 81 Abs. 2 i.V.m. 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig genehmigt wurde für das Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2023
- gem. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der für den städtischen Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 500.000 €,
- gem. § 86 Abs. 4 GemO der genehmigungspflichtige Anteil am Gesamtbetrag der im städtischen Haushalt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.365.000 €,
- gem. § 96 i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 550.000 €,
- gem. § 96 i. V. m. dem § 87 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 450.000 €,
Gemäß. § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Städtische Wasserversorgung“ und „Städtische Abwasserbeseitigung“ sowie der Haushaltsbeschluss der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushalts- und Wirtschaftspläne liegen gem. § 81 Abs. 3 GemO auf dem Rathaus im Rechnungsamt, Zimmer Nr. 25, 1. OG, an 7 Tagen vom 17.02.2023 bis einschl. 28.02.2023 öffentlich aus. Am Montag, den 20.02.2023 ist keine Einsichtnahme möglich, da das Rathaus geschlossen ist.
Auf die Auslegung wird hiermit hingewiesen.
Wolfach, den 16.02.2023
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
Euro |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
14.885.959 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
15.743.413 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
-857.454 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-857.454 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
|
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
14.571.509 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
14.776.513 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
-205.004 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
962.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
5.501.900 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-4.539.900 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-4.744.904 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
115.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
385.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-4.359.904 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.415.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
450 v. H |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
450 v. H. |
der Steuermessbeträge; |
||
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v. H |
der Steuermessbeträge. |
Wolfach, den 18.01.2023
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach
Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 18.01.2023 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2023 gefasst:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
99.050 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
99.050 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finnazhaushalt mit den folgenden Beiträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
97.550 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
63.050 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
34.500 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
34.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-24.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-24.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
10.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
Wolfach, den 18.01.2023
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“
für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2023 wie folgt beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
760.700 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
782.677 |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von |
-21.977 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen |
760.700 |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
590.677 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
170.023 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
631.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-631.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-460.97 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit v |
554.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
118.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
436.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-24.977 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Liquiditätsplan
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf
550.000 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR.
Wolfach, den 18.01.2023
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“
für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2023 wie folgt beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
1.139.600 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
1.229.050 |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von |
-89.450 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen |
|
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
1.008.600 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
915.050 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
93.550 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
10.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
452.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-442.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-348.450 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
460.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
201.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
259.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-89.450 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Liquiditätsplan
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf
450.000 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR.
Wolfach, den 18.01.2023
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister