Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach
13.01.2016

Änderung bei der Veröffentlichung und Besuchen von Altersjubilaren

Am 01. November 2015 hat sich das Bundesmeldegesetz geändert. Laut Paragraph 50 Absatz 2 dieses Gesetzes dürfen Kommunen in ganz Deutschland der Presse künftig nur noch die Daten derjenigen Altersjubilaren melde, die 70, 75, 80, 85, 90 oder 95 Jahre alt werden. Ab dem 100. Geburtstag darf jeder folgende Ehrentag weitergegeben.

In der Vergangenheit wurden alle Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr jährlich weitergegeben. Diese Möglichkeit entfällt nun. Wir möchten Sie an dieser Stelle über diese Veränderung bzw. den Wegfall einer jährlichen Veröffentlichung informieren und bitten um Ihr Verständnis.

Jubilare, die keine Veröffentlichung wünschen, können dies im Bürgerbüro gerne mitteilen.
Aufgrund der Änderung des Meldegesetzes besuchen unsere Mitarbeiter der Stadtverwaltung Jubilare, die ihre 80., 85., 90., 95., 100. und jeder folgende Ehrentag feiern und übermitteln die Grüße des Bürgermeisters.

Mit herzlichen Neujahrsgrüßen

 

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

Logo_Stadt_Wolfach