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Giebel des Rathauses in Wolfach

Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat aufgrund der derzeit enorm hohen Zahlen von SARS-CoV-2 Fällen kurzfristig Anpassungen bezüglich der Ermittlungen bei Erkrankten und der Kontaktpersonennachverfolgung bekannt gegeben.

Die Anpassungen in Kürze:

  • Das Gesundheitsamt wird künftig nicht mehr jeden erkrankten Fall kontaktieren.

  • Für die Absonderung von positiv getesteten Personen und deren Haushaltsangehörigen wird nun stärker auf die eigenverantwortliche Umsetzung der Corona-Verordnung Absonderung gesetzt. Diese finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

    Die CoronaVO Absonderung gilt wie alle anderen Corona-Verordnungen für jedermann unmittelbar und ist zu beachten.

  • Das Gesundheitsamt bearbeitet weiterhin Fälle in Alten- und Pflegeheimen, medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zudem werden relevante Ausbruchsgeschehen in den vorgenannten Einrichtungen, in Kitas und Schulen und anderen Settings bearbeitet.


Um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren, hat der Ortenaukreis seine Corona-Sonderseite erweitert. Unter https://www.ortenaukreis.de/corona gibt es alle relevanten Informationen für Infizierte, Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder, einfach abzurufende Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen.

Wer darüber hinaus Fragen hat, kann sich an die Corona-Hotline des Landratsamtes Ortenaukreis wenden. Die Hotline 0781-805 9695 ist Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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10.11.2021