Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach

Weitere Lockerungen ab 03.06.2021 - Öffnungsstufe 2 greift

Der Ortenaukreis kann aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen in den vergangenen zwei Wochen den nächsten Öffnungsschritt gehen. Ab dem morgigen Donnerstag, 03.06.2021, sind damit weitere Lockerungen möglich.

Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 nach der Corona-Verordnung des Landes ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit der Öffnungsstufe 1 am 20.05.2021 im Durchschnitt gesunken ist oder den Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat. Wie das Landratsamt Ortenaukreis mitteilt, sind beide Fälle in unserer Region gegeben, nachdem das Robert-Koch-Institut am 02.06.2021 einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 26,7 für den Ortenaukreis festgestellt hat. Am 20.05.2021, dem ersten Tag der Öffnungsstufe 1 - betrug der Inzidenzwert 57,3. Im Durchschnitt lag er in den beiden vergangenen Wochen bei 42,4. Damit sind weitere Lockerungen möglich. Der Ortenaukreis hat dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.

Ab Donnerstag, 03.06.2021, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Ortenaukreis folgende Regelungen:

- Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen

  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülern

  • Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)

  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen

  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²); Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

  • Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

  • Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen

  • Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig und weiterhin ohne Testkonzept


Logo Stadt

10.06.2021