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Giebel des Rathauses in Wolfach

Gemeindelisten für Impftermine Ü-80 jährige

Die Gemeinden haben seit kurzem die Möglichkeit, Listen für impfbereite Bürger direkt an das Impfzentrum weiterzuleiten und von dort direkt und sehr kurzfristig einen Termin zugeteilt zu bekommen.

Allerdings können über diese Listen nur Bürger berücksichtigt werden, die tatsächlich 80 Jahre alt oder älter sind. Die strengen Vorgaben des Sozialministeriums zur Impfstoffverwendung und zur eigentlichen Terminvergabe ermöglichen ein Agieren nur in den streng definierten Ausnahmeregelungen, was im Moment nur für die Altersgruppe der Priorisierung in der 1. Gruppe der Fall ist, d.h. Personen im Alter von über 80 Jahren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Personen, die impfberechtigt sind , weil sie unter 80 Jahren und über 70 Jahren sind, und von uns leider über die Gemeindelisten nicht berücksichtigt werden können. Sie müssen sich über die Hotline/das Online-Portal anmelden.

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