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Giebel des Rathauses in Wolfach

Impfungen in Baden-Württemberg und damit auch im Ortenaukreis

Seit geraumer Zeit wird nun in Baden-Württemberg gegen das Coronavirus geimpft.

Die Reihenfolge der Impfungen ergibt sich aus der Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg Impfberechtigt BW: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Seit Beginn des Jahres sind in der Messe in Offenburg der Impfbetrieb des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) sowie zwei Kreisimpfzentren (KIZ) des Ortenaukreises an den Standorten Offenburg (Messehalle 1) und Lahr (Rheintalsporthalle) in Betrieb.

Durch das mobile Pop Up-Impfzentrum in Hausach konnten am 21.05. und 22.05.2021 über 300 Wolfacher Bürgerinnen und Bürger ihre erste Impfung erhalten.

Terminvergabe: Was muss ich tun, wenn ich geimpft werden möchte?

Die zunächst zur Impfung berechtigten Personen werden in Baden-Württemberg nicht personalisiert angeschrieben. Das bedeutet, jede Person muss selbst einen Impftermin vereinbaren.

Dies kann entweder unter der Telefonnummer 116 117 oder online unter https://www.impfterminservice.de/impftermine erfolgen.

Falls sich keine Termine buchen lassen, sind keine mehr frei. Diese werden anhand des verfügbaren Impfstoffes freigeschaltet. Sie können es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen, eine Buchung durchzuführen. Die Impfberechtigung muss beim Eintreffen im Impfzentrum mittels Personalausweis oder Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen:

Für die Impfung im KIZ werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Impfpass
  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Ausweisdokument
  • ggf. Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber)
  • Ärztliche Bescheinigung etwaiger Vorerkrankungen

Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Kreisimpfzentrum statt.

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Bei der Buchung werden beide benötigten Impftermine vereinbart. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können.

Weitere Informationen rund um die Kreisimpfzentren im Ortenaukreis erhalten Sie unter

https://www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Kreisimpfzentren/Kreisimpfzentren-im-Ortenaukreis/.

Für den oben genannten Personenkreis steht die Corona-Hotline des Gesundheitsamts des Ortenaukreises unter Tel. 0781 805 9695 bei Fragen rund um das Thema Corona und Impfung zur Verfügung – jedoch nicht für Terminvereinbarungen, da das Landratsamt in die zentral organisierten Terminvereinbarungen nicht involviert ist.

Fragen und Antworten rund um das Thema Impfen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auch auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/.

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25.05.2021