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Giebel des Rathauses in Wolfach
02.12.2021


Bekanntmachung
des Zweckverbandes INTERKOM Hausach-Wolfach-Hornberg
über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemäß § 18 - 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Nr. h der Verbandsatzung und § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung vom 23. November 2021 den Jahresabschluss des Zweckverbandes INTERKOM Hausach-Wolfach-Hornberg für das Wirtschaftsjahr 2020 festgestellt:

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Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss mit Lageberichte in der Zeit vom Freitag, den 03. Dezember 2021 bis einschließlich Montag, den 13. Dezember 2021 im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden (Rechnungsamt) zur Einsichtnahme aufgelegt ist.


Hausach, den 23. November 2021

gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender