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Innenstadt Wolfach

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Wolfach ist bemüht, ihre Webseiten unter https://www.wolfach.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind derzeit noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
    Die Webseiten sind bisher von Menschen mit Behinderung noch nicht uneingeschränkt nutzbar.

  2. Unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG:
    Die Umgestaltung der Webseiten konnte bisher in Folge der außergewöhnlichen und vorrangigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den daraus erwachsenen Kapazitätsengpässen noch nicht vorgenommen werden.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Mitteilungen oder Anfragen aufgrund dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sowie etwaige festgestellte Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne postalisch, per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich mitteilen.
Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist Herr Hauptamtsleiter Dirk Bregger.

5. Durchsetzungsverfahren

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder die Beauftragte des Ortenaukreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de 

Die Beauftragte des Ortenaukreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Kommunale Behindertenbeauftragte Anita Diebold
Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon: 0781/805-9257
E-Mail: anita.diebold@ortenaukreis.de 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.