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05.08.2021

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Zuschussprogramm 2022

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 02.07.2021 das Jahresprogramm 2022 zum ELR ausgeschrieben:

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 02.07.2021 das Jahresprogramm 2022 zum ELR ausgeschrieben:

1. Grundsätzliches

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen (nur für Kommunen) bietet es ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen.

2. Förderschwerpunkte 2022 für Privatpersonen und Unternehmen

Wohnraum und Ortskernentwicklung
Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerstehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskern.

Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Förderfähig ist in diesen Bereichen auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung.

Ziel ist und bleibt es, für den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Offen ist das ELR für innovative und modellhafte Projekte.

Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter Einschränkungen möglich.

Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Die Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Nicht nur Kommunen können für diese Maßnahmen eine Förderung erhalten, auch bei Unternehmen oder Privatpersonen können beispielsweise Baureifmachungen mit 15 % bzw. 30 % gefördert werden.

Grundversorgung
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat der Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang.

Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen.

Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können bspw. auch Ärzte und Physiotherapeuten zählen.

Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten sollen zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur kleine und mittlere Betriebe, bspw. bei Neuansiedlung oder Erweiterung, unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Multifunktionszentren.

Für die innerörtliche Weiterentwicklung soll im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.

3. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bioökonomiebasierte Bauweisen werden vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und werden daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz in wesentlichen, neu entstehenden Gebäudeteilen wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

4. Verfahren

Aufnahmeanträge können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die dabei u. a. ihre strukturelle Ausgangslage und Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen. Bei mehreren Anträgen müssen diese in eine Rangfolge gebracht werden. Einreichungsfrist für die Kommunen ist der 30.09.2021.

Im Interesse eine frühzeitigen Klärung der Fördermöglichkeiten und wegen der sehr umfänglichen Antragsunterlagen wenden sich Grundstückseigentümer und Unternehmen, die an einer Antragstellung zum ELR im Jahr 2022 interessiert sind, bitte bis spätestens 13. August 2021 an die Stadtverwaltung, Herrn Hauptamtsleiter Dirk Bregger, Tel. 07834/8353-36 oder dirk.bregger@wolfach.de.

In einem mehrstufigen Auswahlverfahren (auf Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirk- und Landesebene) werden die abgegebenen kommunalen Aufnahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht. Die Programmentscheidung fällt daher üblicherweise erst im Februar/März des Folgejahres.
Es wird darauf hingewiesen, dass Auftragsvergaben vor Erhalt eines Förderbescheides zu-schussschädlich sind.

Weitere Informationen zum ELR-Programm finden Sie unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung 

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