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Giebel des Rathauses in Wolfach
25.11.2021

Der Verein „Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.“ als Träger der LEADER Aktionsgruppe ruft zur fünfzehnten Projekteinreichung auf.

Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern (s. Regionales Entwicklungskonzept Mittlerer Schwarzwald) wiederfinden.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

  1. Wertschöpfungsketten und Regionalvermarktung in der Landwirtschaft

  2. Lebensqualität auf dem Land – für jung bis alt

  3. Naturnaher Tourismus auf dem Land

  4. Umwelt- und Klimaschutz durch Erneuerbare Energien

Bei diesem Projektaufruf können ausschließlich Anträge für folgende Module berücksichtigt werden:

Modul 1: Öffentliche Projekte

Modul 2: Private Projekte

Modul 3: Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Modul 4: Innovative Maßnahmen für Frauen (IMF)

Modul 5: Private nicht-investive Maßnahmen Kunst und Kultur

Modul 6: Private Vorhaben (entsprechend 1-6 des Art. 5 der ELER-VO)

Höhe des EU-Fördermittel-Budgets: 120.750,00 € zuzüglich ggfs. weiterer am Sitzungstag verfügbarer EU-Mittel

Höhe des ELR-Fördermittelbudgets: im entsprechenden Förderverhältnis nach Bedarf Höhe des Fördermittel-Budgets für Modul 3: 150.000,- €*

Höhe des Fördermittel-Budgets für Modul 4: 7.000,- €*

Höhe des Fördermittel-Budgets Modul 5: 10.000,- €*

Details zum Projektaufruf vom: 15. November 2021

  • Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald

  • Bagatellgrenze: 5.000 € Zuschuss

  • Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 600.000 €

  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: 21. Januar 2022 bei der LEADER-Geschäftsstelle

  • Voraussichtlicher Auswahltermin: 22. Februar 2022

Die Projektanträge werden vom Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen.

Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren können auf der Homepage www.leader-mittlerer-schwarzwald.de eingesehen werden.

* Der Haushalt 2022 des Landes wird voraussichtlich erst im Februar 2022 beschlossen. Wir weisen daher darauf hin, dass die genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes kann gesagt werden, ob die im Aktionsgruppenbeschluss für die ausgewählten Projekte bereitgestellten Mittel bewilligt werden können.

Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projektidee wird ausdrücklich empfohlen. Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet, bewilligungs- und umsetzungsreif sein. Die Projekte in den Modulen 3, 5 und 5 müssen noch im Beschlussjahr umgesetzt und abgerechnet werden. Die Anträge auf Bewilligung müssen daher spätestens bis zum 1. April 2022 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Anträge schicken Sie bitte an das Regionalmanagement in der LEADER Geschäftsstelle:

LEADER Geschäftsstelle Mittlerer Schwarzwald
Hauptstr. 5
77761 Schiltach
Tel. 07836/955 -833 oder -779
kiefer@leader-mittlerer-schwarzwald.de oder kopf@leader-mittlerer-schwarzwald.de

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25.11.2021