Zulassung als Rechtsanwalt
Lebenslagen
- Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Steuerliche Aspekte
- Überblick
- Verbraucherinformationen
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.
Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.
Dies betrifft sowohl die Zulassung als
- Rechtsanwalt nach §§ 6 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Rechtsanwaltsgesellschaft nach §§ 59c ff. BRAO,
- europäischer Rechtsanwalt nach § 2 EuRAG,
- außereuropäischer Rechtsanwalt nach §§ 206 f. BRAO
als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.
Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Krankenversicherung für Freiberufler beantragen
- Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden
- Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Mitgliedschaft anmelden
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt
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