Zulassung als Rechtsanwalt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.
Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.
Dies betrifft sowohl die Zulassung als
- Rechtsanwalt nach §§ 6 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Rechtsanwaltsgesellschaft nach §§ 59c ff. BRAO,
- europäischer Rechtsanwalt nach § 2 EuRAG,
- außereuropäischer Rechtsanwalt nach §§ 206 f. BRAO
als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
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