Wanderlager
Wenn Sie ein Wanderlager durchführen möchten, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
Zurück zu: Selbständigkeit online | Lebenslagen-Übersicht