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Giebel des Rathauses in Wolfach

Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.

Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.

Dienstleistungen



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Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42