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Giebel des Rathauses in Wolfach

Steuerliche Aspekte

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer

Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Dienstleistungen



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Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42