Sachverständiger für Bauprodukte
Dienstleistungen
- Anerkennung als Prüf-, Zertifizierung- oder Überwachungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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