Sachverständiger - Wärmeverbrauchserfassung
Dienstleistungen
- Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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