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Giebel des Rathauses in Wolfach

Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

Führerschein

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und 
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

Strafmündigkeit

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.



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Ansprechpartner

Stadt Wolfach
Hauptstraße 41
77709 Wolfach

Telefon 0 78 34 / 83 53 0
Fax 0 78 34 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de