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Giebel des Rathauses in Wolfach

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EU-/EWR-Bürgern und Staatsangehörigen der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks muss bei der Handwerkskammer angezeigt werden. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen beispielsweise über die notwendige Berufserfahrung verfügen oder zum Nachweis der Sachkunde bestimmte Ausbildungen absolviert haben und dies in der Regel durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachweisen.

Dienstleistungen



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Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42