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Lebenslagen
- Anzeige der Ausübung
- Gewerbe anmelden
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Überblick
- Verbraucherinformationen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Voraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe:
Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Gewerbe anmelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
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