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Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Voraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe:
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
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