Ihre Dienstleistung: Versteigerung fremder Sachen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe:
Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage "Gewerbe".
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
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