Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach

Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren.

Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.

Dienstleistungen



Zurück zu: Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen | Selbständigkeit online | Lebenslagen-Übersicht

Ansprechpartner

Stadt Wolfach
Hauptstraße 41
77709 Wolfach

Telefon 0 78 34 / 83 53 0
Fax 0 78 34 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de