Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
An die Berufsausübung als Ingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation,z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss.
Zusätzlich müssen Sie je nach Berufsbezeichnung (z.B. als "Beratender Ingenieur") gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
Zurück zu: Beratender Ingenieur | Selbständigkeit online | Lebenslagen-Übersicht