Gewerblicher Umgang mit Sprengstoff
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
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