Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland mit Krankheitserregern tätig zu sein, finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen
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