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Giebel des Rathauses in Wolfach

Wolfacher Bodenrichtwerte

Gemäß § 193 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) muss der Amtliche Gutachterausschuss der Stadt Wolfach alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für die Wolfacher Gemarkungen ermitteln. Der Amtliche Gutachterausschuss von Wolfach hat die Bodenrichtwerte zuletzt zum Stichtag 31.12.2016 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden. Es ist zu beachten, dass Bodenrichtwerte lediglich Orientierungswerte darstellen und im privaten Grundstücksverkehr nicht bindend sind.
Eine Übersicht der Bodenrichtwerte und Lagepläne, aus denen die Richtwertzonen entnommen werden können, finden Sie unter: www.wolfach.de/Bauen & Wirtschaft / Amtlicher Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Martina Hanke von der Geschäftsstelle des Amtlichen Gutachterausschusses (Telefon: 07834/8353-42 oder E-Mail: martina.hanke@wolfach.de). Bitte beachten Sie, dass schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten gebührenpflichtig sind.

 

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