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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.04.2017

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

FFH-Mähwiesen-Monitoring

Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).

Baden-Württemberg hat aufgrund seines hohen Anteils am Gesamtbestand der FFH-Mähwiesen in der kontinentalen Region Deutschlands eine besondere Verantwortung für diese FFH-Lebensräume. Um neben bundesweit auch landesweit belastbare Aussagen zu Änderungen des Erhaltungszustands der FFH-Mähwiesen treffen zu können, wird seit 2012 ein landesweites FFH-Mähwiesen-Monitoring etabliert.

Im Rahmen des FFH-Mähwiesen-Monitorings werden in der Stadt Wolfach von Mitte April bis Ende August 2017 floristische Kartierungen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich statt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Bei der Erfassung und Auswertung des FFH-Mähwiesen-Monitorings erfolgt keine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung der FFH-Mähwiesen in Baden-Württemberg zu erhalten. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und FFH-Mähwiesen erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/

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