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Giebel des Rathauses in Wolfach
26.07.2017

Wiederholt Unwetterschäden infolge nicht sachgemäßer Wegpflege und Aufräumarbeiten nach Holzfällung

Am Freitag dem 21.07.2017 kam es wiederholt zu Unwetterschäden an Gemeindestraßen, weil Grundstückbesitzer nach Holzfällarbeiten nicht Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, die Gräben und Dolen an Waldwegen wieder frei zu machen.

Unwetterschäden 1

Übelbach: Dole mit Geröll, Wurzelwerk und Holzschnitt verstopft

So sollte es ebenfalls nicht sein:

Unwetterschäden 2

Kein Graben zur Dole mehr vorhanden

Unwetterschäden 3

2 m hoher Holzschnitt auf Dolenausgang

Unwetterschäden 4

Gräben werden als Lagerungsfläche für Holz genutzt, bei Starkregen wird dadurch das Wasser auf die Straße abgeleitet und verursacht auf dem Weg starke Ausspülungen

Unwetterschäden 5

An Bachläufen werden immer wieder Holzabschnitte gelagert, die beim Anstieg des Pegels vom Bach mit gerissen werden und den nächsten engeren Durchgang versperren. Somit besteht eine erhebliche Gefahr von Überschwemmungen.

Die Grundstücksbesitzer von Waldflächen werden dringend aufgefordert ihre Wege regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob die Gräben und Dolen frei sind. Es muss definitiv gewährleistet sein, dass das Wasser auch bei starken Regenfällen ungehindert ablaufen kann.