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Giebel des Rathauses in Wolfach
24.10.2017

Niederschlagswassergebühr - Meldung von  Veränderungen bei den versiegelten Flächen

Nach § 46 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Wolfach vom 28.11.2012 sind Veränderungen der versiegelten gebührenpflichtigen Flächen von mehr als 10 m² innerhalb eines Monats nach der Veränderung der Stadt Wolfach anzuzeigen. Da die Verbrauchsabrechnung für die Abwasserbeseitigung Ende des Jahres erstellt wird und sämtliche Flächenänderungen berücksichtigt werden müssen bitten wir alle Grundstückseigentümer, die Ihre Änderungen noch nicht mitgeteilt haben, dies bitte bis spätestens zum 10.11.2017 nachzuholen.
Als Grundlage können Sie Ihr Kontrollschreiben aus der Selbstauskunft verwenden.

Sämtliche Änderungen schicken Sie bitte an die Stadtverwaltung Wolfach, Frau Sandra Riester.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Sandra Riester unter Tel.: 07834 / 83 53 -21 oder per E-Mail: sandra.riester@wolfach.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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