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Giebel des Rathauses in Wolfach
30.08.2016

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2017

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 22. Juli 2016
das Jahresprogramm 2017 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben:

1. Grundsätzliches

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch z.B. Vereine, Unter-nehmen und Privatpersonen sein.

2. Förderschwerpunkte 2017

Im Förderschwerpunkt "Wohnen" wird die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für diesen Förderschwerpunkt die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt.

Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden.
In vielen Dörfern bieten diese Gebäude genügend Potenzial für eine künftige Ortsentwicklung im Innenbereich.
Große Neubaugebiete mit Einzelhäusern am Ortsrand hemmen vielfach die Innenentwicklung und belasten die Kommunen mit zusätzlichen Infrastrukturkosten.
Parallel dazu kommt es aber auch in Teilen des Ländlichen Raums zu einer steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Deshalb wird sich das ELR in diesem Jahr noch stärker als bisher auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte konzentrieren. Kommunen, die ihre Anstrengungen gezielt auf Innenentwicklung ausrichten, werden besonders unterstützt.
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.
Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum erhält die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorliegenden Bedarfs neue Bedeutung. Es werden daher nun auch Projekte gefördert, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten.
Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten.

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Förderfähig sind aber grundsätzlich alle Projekte, die nachweislich der Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze dienen.

Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grund-versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist bspw. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung oder der Versorgung mit Waren des täglichen Gebrauchs. Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ werden daher prioritär berücksichtigt.

3. Verfahren

Aufnahmeanträge können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen.

Eine Parallelförderung von Vorhaben im Sanierungsgebiet „Zwischen Hauptstraße und Kinzig“ in Wolfach sowie von Vorhaben aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (im landwirtschaftsnahen Bereich) ist ausgeschlossen.

Grundstückseigentümer sowie Gewerbetreibende, die an einer Antragstellung zum ELR interessiert sind, wenden sich bitte bis spätestens 09.09.2016 an die Stadtverwaltung, Herrn Hauptamtsleiter Dirk Bregger, Tel. 8353-36 oder dirk.bregger@wolfach.de 

Weitere Informationen zum ELR, insbesondere Fördersätze und Höchstbeträge zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

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